Im März 2004 wurde REIKI vom Bundesverfassungsgericht als "Geistiges Heilen" anerkannt.
Seitdem ist keine Heilpraktiker-Erlaubnis für REIKI mehr erforderlich.
Erstmals wird in der Grundsatzentscheidung offiziell und rechtsgültig davon gesprochen,
daß geistiges Heilen die dritte Säule im bundesdeutschen Gesundheitswesen ist.
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R E I K I
Hiermit erkläre ich ausdrücklich, daß von mir keine Diagnosen erstellt werden,
keine Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker ersetzt wird
und keinerlei Heilversprechen abgegeben werden.
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